Codeklassifizierung

SYSTEMFAMILIEAntriebsstrangREFERENZTYPAllgemeine OBD-II-ReferenzINHALTSSTATUSTechnical review · 93/100

Bedeutung dieser Referenz

Das Steuergerät hat einen Zustand erfasst, der Folgendem entspricht: Catalyst System Efficiency Below Threshold (Bank 1). Damit wird der überwachte Zustand beschrieben, nicht zwangsläufig ein defektes Bauteil. Softwarestand, Betriebsbedingungen und zugehörige Fehlercodes müssen gemeinsam betrachtet werden.

Überwachtes System: Catalyst efficiency monitoring — Bank 1

Mögliche Symptome

  • Motorkontrollleuchte
  • Häufig keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Fahrbarkeit
  • Die Bereitschaftsüberwachung kann unvollständig bleiben oder fehlschlagen

Zu untersuchende mögliche Ursachen

  • Katalysatoralterung oder -verunreinigung
  • Abgasundichtigkeit beeinflusst die Lambdasondenwerte
  • Vorgelagerter Verbrennungs-, Kraftstoffdosierungs- oder Zündaussetzerfehler
  • Träge, systematisch abweichende oder falsch eingebaute Lambdasonde
  • Fehlerhafte Sensorverkabelung oder Sondenheizung
  • Nicht serienmäßige Abgashardware oder unpassende Software

Eine Liste möglicher Ursachen ist keine Anweisung zum Teiletausch. Prüfen Sie Stromkreis und System unter den Freigabebedingungen des Codes.

Diagnosereihenfolge für die Werkstatt

  1. 01

    Preserve freeze-frame, fuel trims, misfire counters and related oxygen-sensor codes.

  2. 02

    Inspect exhaust leaks before and around the catalyst and sensors.

  3. 03

    Correct misfire, oil consumption, rich/lean or fuel-control faults first.

  4. 04

    Evaluate upstream and downstream sensor response under the OEM test conditions.

  5. 05

    Check sensor heater circuits, wiring and part suitability.

  6. 06

    Judge catalyst performance only after upstream causes are excluded.

Zugehöriger technischer Kontext

Konformität

Sicherheits- und abgasrelevante Fehler dürfen bei einem Straßenfahrzeug niemals verborgen werden. Diagnostizieren und beheben Sie die Ursache. Vorgeschriebene OBD- und Abgassysteme müssen funktionsfähig bleiben, soweit das geltende Recht dies verlangt.