Codeklassifizierung

SYSTEMFAMILIEAntriebsstrangREFERENZTYPAllgemeine OBD-II-ReferenzINHALTSSTATUSTechnical review · 92/100

Bedeutung dieser Referenz

Das Steuergerät hat einen Zustand erfasst, der Folgendem entspricht: Exhaust Gas Recirculation Flow Insufficient Detected. Damit wird der überwachte Zustand beschrieben, nicht zwangsläufig ein defektes Bauteil. Softwarestand, Betriebsbedingungen und zugehörige Fehlercodes müssen gemeinsam betrachtet werden.

Überwachtes System: Exhaust-gas recirculation flow monitoring

Mögliche Symptome

  • Motorkontrollleuchte
  • Verringertes Drehmoment oder verändertes Ansprechverhalten bei manchen Fahrzeugen
  • Je nach Plattform Verbrennungsgeräusche oder emissionsbezogene Symptome

Zu untersuchende mögliche Ursachen

  • Verengte EGR-Kanäle oder verengter Kühler
  • Bewegungsfehler an Ventil oder Stellglied
  • MAF-/MAP-Plausibilitätsproblem
  • Undichtigkeit im Ansaug-, Ladeluft- oder Abgassystem
  • Fehler in Verkabelung, Versorgung, Positionssensor oder Unterdrucksteuerung
  • Unpassende Software oder Adaptionswerte nach unvollständiger Reparatur

Eine Liste möglicher Ursachen ist keine Anweisung zum Teiletausch. Prüfen Sie Stromkreis und System unter den Freigabebedingungen des Codes.

Diagnosereihenfolge für die Werkstatt

  1. 01

    Record freeze-frame and all air-path, boost and EGR-related codes.

  2. 02

    Command the EGR system with a suitable diagnostic tool and observe position plus airflow response.

  3. 03

    Inspect passages, cooler, linkage, vacuum or electronic actuator operation.

  4. 04

    Check MAF/MAP plausibility and intake/charge-air leaks.

  5. 05

    Verify wiring, power, ground and position feedback under load.

  6. 06

    Repair the root cause and repeat the monitor's enabling conditions.

Zugehöriger technischer Kontext

Konformität

Sicherheits- und abgasrelevante Fehler dürfen bei einem Straßenfahrzeug niemals verborgen werden. Diagnostizieren und beheben Sie die Ursache. Vorgeschriebene OBD- und Abgassysteme müssen funktionsfähig bleiben, soweit das geltende Recht dies verlangt.